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Finanzierung

Vor einigen Windrädern weht eine EU-Fahne

Das EU-LIFE-Programm bietet förderfähigen Projekten einen Zuschuss von der EU. Der Höchstsatz des EU-Beitrags in Prozent variiert je nach Projektkategorie:

Maximaler EU-Zuschuss: 60 %

  • Standardaktionsprojekte (SAP) der Teilprogramme ‚Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität‘ sowie ‚Klimaschutz und Klimaanpassung‘
  • Strategische Integrierte Projekte (SIP) der Teilprogramme ‚Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität‘ und ‚Klimaschutz und Klimaanpassung‘
  • Strategische Naturschutzprojekte (SNAP) des Teilprogramms ‚Naturschutz und Biodiversität‘
  • Projekte der technischen Hilfe (Technical Assistance projects, TA)

Maximaler EU-Zuschuss: 60 %, ggf. 67 % oder 75 %

  • Standardaktionsprojekte (SAP) des Teilprogramms ‚Naturschutz und Biodiversität‘

Maximaler EU-Zuschuss: 70 %

Maximaler EU-Zuschuss: 95 %

  • ‚Other Actions‘ (OA) insbesondere im Teilprogramm ‚Energiewende‘

LIFE-Projekte erhalten zu Beginn der Projektlaufzeit und überwiegend auch nach Vorlage eines Zwischenberichts jeweils einen EU-Vorschuss, so dass die Projektträger in der Regel nur zum Ende des Projektes finanziell in Vorleistung gehen müssen.

Beim LIFE-Förderprogramm sind nur Kosten für Aktivitäten und Maßnahmen förderfähig, die in der Projektlaufzeit umgesetzt werden.

In den Teilprogrammen ‚Naturschutz und Biodiversität‘, ‚Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität‘ sowie ‚Klimaschutz und Klimaanpassung‘ sind Projektkosten zu den folgenden Budgetkategorien zuschussfähig:

  • Personalkosten für Aktivitäten, die ohne Durchführung des Projekts nicht angefallen wären (anhand konkreter Kostennachweise, beispielsweise der Lohnbuchhaltung und Arbeitszeitaufzeichnungen)
  • Reise- und Aufenthaltskosten des Projektpersonals
  • Kosten für externe Unterstützung (Fremdleistungen)
  • Kosten für Gebrauchsgüter (Durables goods) wie Infrastruktur, Ausrüstungsgegenstände und Kosten für Prototypen
  • Landkauf und Landpacht (wenn damit ein Beitrag zu Verbesserung, Erhalt oder Wiederherstellung des Natura 2000 Netzwerks verbunden ist; kein Landkauf aus dem Besitz von öffentlichen Institutionen)
  • Verbrauchsmaterial
  • Sonstige Kosten
  • Gemeinkosten / Overheads (bis zu maximal 7 Prozent der insgesamt zuschussfähigen tatsächlichen Ausgaben abgesehen von Landkauf /-pacht)

Für das LIFE-Teilprogramm ‚Energiewende‘ gelten teilweise andere Regelungen, die Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen entnehmen.

Bereits während der Projektlaufzeit müssen die Projektträger regelmäßig Auskunft über ihre Projektausgaben geben und mit dem Zwischen- und dem Endbericht die Ausgaben dokumentieren. Das LIFE-Programm ist im Hinblick auf die Finanzen das am besten verwaltete Programm der EU. Es hat lediglich eine Fehlerrate von 0,2 Prozent. Das bedeutet, dass bei nachfolgenden Audits nur sehr wenige ungerechtfertigte Mittelauszahlungen beanstandet werden.

Kontakt

LIFE-Programm (gesamt) Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
+49 30 72618 0228 E-Mail schreiben

Kontakt

LIFE-Teilprogramm Energiewende / Clean Energy Transition Projektträger Jülich, Frau Priska Sonntag
+49 2461 618 955 E-Mail schreiben